Das Arbeitsgericht Berlin hat es am Freitag der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di vorerst durch Erlass einer einstweiligen Verfügung verboten, vom 23. bis 25.08.2021 Gesellschaften des Klinikkonzerns Vivantes zu bestreiken, soweit nicht die Leistung eines Notdienstes nach den Vorstellungen der Arbeitgeberseite gewährleistet ist. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit einer Gefahr für Leib und Leben von Patienten.
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