Dienstag, 19.3.2024
Es geht ums Prinzip: Wegen 3,50 Euro durch vier Instanzen

Wenn es um grundsätzliche Fragen geht, beschäftigt ein Streit um 3,50 Euro auch mal ein Bundesgericht: Wurde kein Bußgeldverfahren eingeleitet, kann die Unfallakte laut BVerwG je nach Landesrecht auch mal mehr als die übliche Pauschale von 12 Euro kosten.

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