Mittwoch, 30.9.2020
Armenien und Aserbaidschan müssen Zivilisten schützen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Armenien und Aserbaidschan angewiesen, jede Militäraktion zu vermeiden, die Zivilisten gefährden könnte. Die gegenwärtigen Kämpfe um die umstrittene Region Berg-Karabach seien ein ernsthaftes Risiko für Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention, der beide Staaten angehören, erklärte das Gericht mit Sitz in Straßburg am 30.09.2020.

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