Armenien und Aserbaidschan müssen Zivilisten schützen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Armenien und Aserbaidschan angewiesen, jede Militäraktion zu vermeiden, die Zivilisten gefährden könnte. Die gegenwärtigen Kämpfe um die umstrittene Region Berg-Karabach seien ein ernsthaftes Risiko für Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention, der beide Staaten angehören, erklärte das Gericht mit Sitz in Straßburg am 30.09.2020.

Schwerste Eskalation seit Jahren

Armenien hatte das internationale Gericht Anfang der Woche eingeschaltet. Mit dem Antrag wollte die Führung in Eriwan erreichen, dass das Nachbarland Angriffe auf zivile Siedlungen und die Zivilbevölkerung beendet. Der seit Jahrzehnten dauernde Konflikt zwischen den beiden ehemaligen Sowjetrepubliken war am 27.09.2020 wieder aufgeflammt. Es handelt sich um die schwerste Eskalation seit Jahren.

Redaktion beck-aktuell, 30. September 2020 (dpa).