Wenn ein Mann beim Geschlechtsverkehr heimlich das Kondom entfernt, obwohl eine Partnerin oder ein Partner dem Akt ausdrücklich nur mit Präservativ zugestimmt hat, erfüllt dies juristisch den Tatbestand eines sexuellen Übergriffs. Zu diesem Schluss ist das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht heute gekommen. Es hob einen Freispruch der Vorinstanz auf.
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