Dienstag, 2.3.2021
EuGH begrenzt Zugang zu Verkehrs- oder Standortdaten von Handys

Ein Zugang zu einem Verkehrs- oder Standortdatensatz elektronischer Kommunikationen, der es ermöglicht, genaue Schlüsse auf das Privatleben zu ziehen, darf nur zur Bekämpfung schwerer Kriminalität oder zur Verhütung ernster Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit gewährt werden. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden. Die Staatsanwaltschaft sei keine befugte Stelle, die einer Behörde für strafrechtliche Ermittlungen Zugang zu solchen Daten gewähren darf.

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