Dienstag, 25.7.2023
Ende zweier Polizeikarrieren nach ausländerfeindlichen Chatnachrichten

Die Verbreitung ausländerfeindlicher, das NS-Unrechtsregime verharmlosender oder antisemitischer Nachrichten in Chatgruppen kann der Übernahme eines Kommissaranwärters in das Beamtenverhältnis auf Probe entgegenstehen oder seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf rechtfertigen. Dies geht aus zwei Urteilen des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts hervor.

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