Freitag, 17.3.2023
Keine Einwände gegen Abstandsregel für Wettvermittlungsstellen
Das Verwaltungsgericht Hannover hat eine Klage auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Vermittlungsstelle von Sportwetten abgewiesen. Der nach einer Regelung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes erforderliche Mindestabstand von 200 Metern zu Kinder- und Jugendeinrichtungen sei vorliegend nicht gegeben. Diese  Regelung sei verfassungs- und europarechtskonform.
Mehr lesen