Der Bundesgerichtshof hat zwei Verfahren, in denen ein Apotheker wegen möglicher Datenschutzverstöße gegen Mitbewerber klagt, ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof zur Klärung vorgelegt. Dabei geht es vor allem darum, ob die europäische Datenschutzgrundverordnung nationalen Regelungen entgegensteht, die Mitbewerbern ein solches Klagerecht bei angenommenen Datenschutzverstößen einräumen.
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