Mittwoch, 28.6.2023
Kirchenmusiker durfte nicht wegen "Leihmutterschaftsplänen" gekündigt werden

Ein Kirchenmusiker, der mit einem Mann zusammenlebt und mit diesem die Austragung von Kindern im Wege der Leihmutterschaft ins Auge gefasst hatte, ist erfolgreich gegen seine Kündigung durch die Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig vorgegangen. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen ließ offen, ob die Leihmutterschaftspläne die Kündigung rechtfertigen konnten. Jedenfalls aber habe die Landeskirche auf ihr Kündigungsrecht gegenüber dem Kläger verzichtet.

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