Auch alle 15 Minuten: Anwohner muss Kirchenglocken aushalten
Das Zeitschlagen der Kirche in einer bayerischen Marktgemeinde überschreitet nicht die Grenze der Zumutbarkeit für Anwohnerinnen und Anwohner, hat das OLG Nürnberg entschieden. Es kam nicht nur auf technische Details an.
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