Montag, 6.5.2024
Kindeswohl geht berechtigtem Umgangsinteresse vor

Es kommt vor, dass ein betreuender Elternteil sein Kind so beeinflusst, dass es den Umgang mit dem anderen Elternteil ablehnt. Das rechtfertigt es aber nicht, das Kind in einem Heim unterzubringen, um die Kontaktverweigerung zu beenden, so das OLG Frankfurt a.M.

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