Mittwoch, 20.1.2021
Kfz-Hilfe in Zeiten der Corona-Pandemie

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie kann ein Rentenversicherungsträger verpflichtet sein, einer Versicherten ein eigenes Kraftfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Dies hat das Sozialgericht Speyer zugunsten einer Rollstuhlfahrerin entschieden, die zugleich Risikopatientin ist. Die Zusage eines Beförderungsdienstes genüge nicht, da der Versicherten eine laufende Kontaktaufnahme zu ständig wechselndem Beförderungspersonal nicht zumutbar sei.

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