Meint ein Tierheim, ein vermitteltes Tier sei bei seinem Besitzer nicht gut aufgehoben, darf es dieses nicht einfach eigenmächtig zurückholen – selbst wenn der Besitzer womöglich gegen Vereinbarungen im Überlassungsvertrag verstoßen hat. Mögliche Ansprüche müsse das Tierheim gerichtlich durchsetzen, so das AG Hanau.
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