Die Erfassung von Bareinnahmen in einer Excel-Tabelle stellt bei Verwendung einer elektronischen Registrierkasse keinen Kassenführungsmangel dar, wenn ansonsten alle Belege in geordneter Form vorliegen. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden. Nur bei offenen Ladenkassen sei ein täglicher Kassenbericht erforderlich.
Mehr lesenDer 1. Senat des Finanzgerichts Münster hat mit heute veröffentlichtem Urteil vom 09.03.2021 entschieden, dass geringfügige Mängel in der Kassenführung eines Imbissbetriebs nicht dazu führen, dass die Kassenführung insgesamt verworfen werden muss. Es seien daher auch keine über die konkreten Auswirkungen dieser Mängel hinausgehenden Hinzuschätzungen gerechtfertigt.
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