Freitag, 16.4.2021
Kleine Kassenführungsmängel berechtigen nicht zu Hinzuschätzungen

Der 1. Senat des Finanzgerichts Münster hat mit heute veröffentlichtem Urteil vom 09.03.2021 entschieden, dass geringfügige Mängel in der Kassenführung eines Imbissbetriebs nicht dazu führen, dass die Kassenführung insgesamt verworfen werden muss. Es seien daher auch keine über die konkreten Auswirkungen dieser Mängel hinausgehenden Hinzuschätzungen gerechtfertigt.

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