Dienstag, 2.1.2024
Prämiensparverträge: BGH stärkt Rechte von Sparkassenkunden

Der BGH hat zu Prämiensparverträgen entschieden, dass das ordentliche Kündigungsrecht von Sparkassen auch nach Erreichen der höchsten Prämienstufe ausgeschlossen sein könne, wenn die Vertragsurkunde eine längere Vertragslaufzeit bestimmt und die Parteien nicht übereinstimmend etwas anderes gewollt haben.

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