Ein erkrankter Chefarzt darf zehn Stunden mit der Bahn zu seiner Familie fahren, ohne dass die Krankschreibung zwangsläufig falsch sein muss. Das LAG Mecklenburg-Vorpommern geht jedenfalls davon aus, dass ein Tag im Krankenhaus anstrengender gewesen wäre und sprach dem Arzt zunächst einbehaltenen Lohn zu.
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