Der BGH hat die vom OLG München gegen die IS-Rückkehrerin Jennifer W. verhängte Haftstrafe von 14 Jahren bestätigt. Sie hatte mit ihrem Mann eine Jesidin und deren kleine Tochter als "Haussklavinnen" gehalten und zugesehen, wie das in die sengende Sonne an ein Fenstergitter gehängte Kind starb.
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