Donnerstag, 4.2.2021
Eilantrag gegen Ratifikation des Übereinkommens zur Beendigung EU-interner bilateraler Investitionsschutzverträge gescheitert

Eine niederländische Investorin ist mit dem Versuch gescheitert, die deutsche Ratifikation des Übereinkommens zur Beendigung EU-interner bilateraler Investitionsschutzverträge zu verhindern. Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag als unzulässig verworfen, weil die Investorin weder substantiiert dargelegt habe, dass die Ratifikation sie in ihren Rechten verletzen könnte noch dass sie insoweit ein Rechtsschutzbedürfnis besitzt.

Mehr lesen