Mittwoch, 4.10.2023
Insolvenzverwalter müssen sich mit Anfechtungen beeilen

Insolvenzverwalter müssen die Konten eines Schuldners in angemessener Zeit überprüfen, ob ein Grund für die Anfechtung von verdächtigen Zahlungen vorliegt. Das hat der BGH entschieden. Wenn sie dies nicht für die letzten drei Jahre tun, handeln sie in der Regel grob fahrlässig.

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