Freitag, 10.11.2023
Keine Einsicht in Glückwunschschreiben des Bundespräsidenten

Bürgerinnen und Bürger können vom Bundespräsidialamt nicht verlangen, Kopien der Glückwunschtelegramme des Bundespräsidenten an ausländische Staatsoberhäupter zu erhalten. Die Vorbereitung präsidentieller Akte fällt laut BVerwG nicht in den Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes.

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