Donnerstag, 27.4.2023
Hochzeitsfotografin trotz coronabedingter Verlegung der Feier zu vergüten

Ein Hochzeitspaar, dass für seine Hochzeit eine Fotografin beauftragt hat, kann die gezahlte Anzahlung nicht deshalb zurückverlangen, weil es nach coronabedingter Verschiebung der Feier einen anderen Fotografen bevorzugt, der zum ursprünglichen Termin verhindert war. Weder sei der Fotografin die Leistungserbringung unmöglich gewesen noch habe dem Paar ein Rücktritts- oder Kündigungsrecht zugestanden, so der Bundesgerichtshof.

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