Das Bundeskanzleramt ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin verpflichtet, einem Pressevertreter Auskunft über sogenannte Hintergrundgespräche zu geben. Grundlage sei der aus Art. 5 GG resultierende presserechtliche Auskunftsanspruch. Die Vertraulichkeit der Informationen könne dem nicht entgegengehalten werden.
Mehr lesen