Montag, 16.11.2020
Bundeskanzleramt muss Pressevertreter Auskunft zu Hintergrundgesprächen geben

Das Bundeskanzleramt ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin verpflichtet, einem Pressevertreter Auskunft über sogenannte Hintergrundgespräche zu geben. Grundlage sei der aus Art. 5 GG resultierende presserechtliche Auskunftsanspruch. Die Vertraulichkeit der Informationen könne dem nicht entgegengehalten werden.

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