Donnerstag, 22.6.2023
Hepatitis B bei Feuerwehrleuten als Berufskrankheit anzuerkennen

Die Hepatitis B-Erkrankung eines Feuerwehrmanns kann als Berufskrankheit anerkannt werden. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden. Der Kläger sei bei seiner Tätigkeit Infektionsgefahren besonders ausgesetzt gewesen, weil er dabei unvermeidbar Kontakt mit Blut und sonstigen Körperflüssigkeiten hatte. Auf eine konkret nachgewiesene Infektionssituation komme es für die Anerkennung der Berufskrankheit nicht an.

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