Freitag, 1.10.2021
Verein "Hells Angels MC Concrete City“ weiterhin verboten

Das Verbot des Vereins "Hells Angels MC Concrete City" durch das Land Nordrhein-Westfalen ist rechtens. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster mit einem am Freitag bekannt gewordenen Urteil entschieden. Das Gericht bestätigte die Auffassung des Innenministeriums, wonach die Vereinstätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufe. Es stellte insbesondere auf die Beteiligung der Mitglieder an zwei Massenschlägereien in Erkrath-Hochdahl im Jahr 2016 ab.

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