Verein "Hells Angels MC Concrete City“ weiterhin verboten

Das Verbot des Vereins "Hells Angels MC Concrete City" durch das Land Nordrhein-Westfalen ist rechtens. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster mit einem am Freitag bekannt gewordenen Urteil entschieden. Das Gericht bestätigte die Auffassung des Innenministeriums, wonach die Vereinstätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufe. Es stellte insbesondere auf die Beteiligung der Mitglieder an zwei Massenschlägereien in Erkrath-Hochdahl im Jahr 2016 ab.

Klage zu "Clan 81 Germany" erfolgreich

Soweit die Verbotsverfügung auch den vom Land Nordrhein-Westfalen als Teilorganisation des verbotenen Vereins betrachteten Verein "Clan 81 Germany" umfasst, war die Klage vor dem in erster Instanz zuständigen OVG hingegen erfolgreich. Der Senat konnte die für die Bewertung als Teilorganisation erforderliche Einbindung des "Clan 81 Germany" in den Verein "Hells Angels MC Concrete City" nicht feststellen. Der Senat hat die Revision nicht zugelassen.

OVG Münster, Urteil vom 27.09.2021 - 5 D 91/17

Redaktion beck-aktuell, 1. Oktober 2021.