Donnerstag, 2.3.2023
Bußgeldbescheide wegen "Handy-Blitzers" bleiben gültig

Die ersten Bußgeldbescheide nach dem Einsatz eines neuartigen "Handy-Blitzers" bleiben zumindest vorerst gültig. Das Amtsgericht Trier wies Einsprüche von drei Autofahrern gegen Bußgeldbescheide wegen Nutzung eines Mobiltelefons am Lenkrad zurück. Zwar gebe es noch keine Rechtsgrundlage für den Einsatz des neuen Geräts. Dennoch dürften die vorgelegten Beweise für die unerlaubte Handy-Nutzung am Steuer verwertet werden.

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