Dienstag, 6.8.2024
Berufsausübungsgesellschaft: "Haltegesellschaft" kann Alleingesellschafterin sein

Die Zulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft, deren einzige Gesellschafterin eine GbR in Form einer Haltegesellschaft ist, als Berufsausübungsgesellschaft scheitert laut AGH Nordrhein-Westfalen nicht an der fehlenden aktiven Mitwirkung der GbR an der Berufsausübung nach § 59b BRAO.

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