Donnerstag, 22.6.2023
Minderjährigenhaftungsbeschränkung für Kontoguthaben

Zum beim Eintritt der Volljährigkeit vorhandenen Vermögen zählt auch ein auf Zahlung von Insolvenzgeld beruhendes Kontoguthaben. Laut Bundessozialgericht ist bei der Frage der Beschränkung der Haftung auf das zu diesem Zeitpunkt vorhandene Vermögen grundsätzlich nur eine Saldierung von Schuld und Vermögen entscheidend. Unerheblich sei, ob es sich dabei um nicht pfändbare Zuflüsse handele.

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