Das LG Frankenthal hat eine Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage wegen behaupteter Impfschäden gegen den Corona-Impfstoffhersteller Biontech abgewiesen. Eine Haftung sei ausgeschlossen, da der Impfstoff nach einer eindeutig positiven Nutzen-Risiko-Abwägung zugelassen worden sei.
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