Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für den Beitritt der EU zum Haager Urteilsübereinkommen, einem internationalen Vertrag zur Erleichterung der Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen in Zivil- und Handelssachen in ausländischen Gerichtsbarkeiten, angenommen. Damit die EU dem Übereinkommen beitreten kann, muss der Vorschlag noch vom Rat mit Zustimmung des Europäischen Parlaments angenommen werden.
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