Kommission schlägt Beitritt der EU zu Haager Urteilsübereinkommen vor

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für den Beitritt der EU zum Haager Urteilsübereinkommen, einem internationalen Vertrag zur Erleichterung der Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen in Zivil- und Handelssachen in ausländischen Gerichtsbarkeiten, angenommen. Damit die EU dem Übereinkommen beitreten kann, muss der Vorschlag noch vom Rat mit Zustimmung des Europäischen Parlaments angenommen werden.

Internationale Geschäfte derzeit problematisch

Derzeit sähen sich EU-Bürger und Unternehmen, die ein in der EU ergangenes Urteil in einem Nicht-EU-Land anerkennen und vollstrecken lassen wollen, aufgrund des fehlenden internationalen Rahmens mit zahlreichen rechtlichen Problemen konfrontiert, erläutert die Kommission. Diese Rechtsunsicherheit sowie die damit verbundenen Kosten könnten dazu führen, dass Unternehmen und Bürger die Verfolgung ihrer Ansprüche aufgeben oder sich überhaupt nicht an internationalen Geschäften beteiligen.

Erleichterung von Handel und Investitionen

Das im Juli 2019 verabschiedete Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- oder Handelssachen bietet laut Kommission einen umfassenden Rechtsrahmen mit klaren Regeln für die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile. Es erleichtere Handel und Investitionen, indem es die Rechtssicherheit verbessert und die Kosten im internationalen Handel und bei der Beilegung internationaler Streitigkeiten senkt.

Redaktion beck-aktuell, 19. Juli 2021.