Montag, 3.4.2023
Keine verfassungsrechtlichen Zweifel an Höhe der Aussetzungszinsen

Das Finanzgericht Münster hat in zwei Verfahren entschieden, dass der Zinssatz von 0,5% pro Monat bei Aussetzungszinsen anders als bei Nachzahlungszinsen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Nachzahlungszinsen sei nicht auf Aussetzungszinsen übertragbar. In einem der Verfahren ist beim Bundesfinanzhof die Revision anhängig.

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