Dienstag, 30.7.2024
Wahlrechtsrealismus aus Karlsruhe

Wenn das Spektakulärste an einer Grundsatzentscheidung des BVerfG zum Wahlrecht ihre zu frühe Veröffentlichung ist, ist das ein gutes Zeichen. Es braucht keine Überraschungen oder Innovationen aus Karlsruhe, sondern einen nüchtern-realistischen Blick und verlässliche Maßstäbe, findet Prof. Dr. Thomas Wischmeyer.

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Wahlrechtsreform teilweise verfassungswidrig

Um die Aufblähung des Bundestags zu bremsen, reformierte die Ampel 2023 das Bundeswahlrecht. Doch die Neuregelung ist in Teilen verfassungswidrig - und muss überarbeitet werden: Das BVerfG erklärte die Streichung der Grundmandatsklausel für verfassungswidrig.

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