Wer nach einer Phishing-Nachricht mittels mehrstufiger Verifizierung die temporäre Erhöhung seines Überweisungslimits und Überweisungen freigibt, handelt laut OLG Frankfurt am Main grob fahrlässig. Die Bank müsse dem Kunden, hier ein Anwalt und Steuerberater, den überwiesenen Betrag dann nicht zurückerstatten.
Mehr lesenWenn beim spätabendlichen Online-Banking die Website anders aussieht als sonst und eine "Bankmitarbeiterin" anruft, sollten die Alarmglocken läuten. Wer trotzdem seine Daten und Transaktionen freigibt, handelt grob fahrlässig – und kann das verloren gegangene Geld laut LG Lübeck nicht von seiner Bank zurückverlangen.
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