Montag, 2.8.2021
Inverkehrbringen und Erschöpfung des Markenrechts – Hyundai-Grauimport

Das Markenrecht erschöpft sich nicht, wenn ein Hersteller eine Ware zum Export an ein Transportunternehmen übergibt. Der Bundesgerichtshof betont, dass darin kein Inverkehrbringen liegt, da die Markeninhaberin bei dem Frachtgeschäft ihre Verfügungsgewalt über die Ware nicht verliert. Um den wirtschaftlichen Wert der Marke in der EU auch realisieren zu können, stehe allein dem Markeninhaber das Recht zu, die Ware in der EU in Verkehr zu bringen oder dieses Recht zu veräußern.

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