Donnerstag, 10.6.2021
Falscher Gesundheitstipp in Zeitung löst keine Produkthaftung aus

Ein falscher Gesundheitsrat in einem Zeitungsartikel löst keine Haftung nach der Produkthaftungsrichtlinie aus, wenn seine Befolgung zu Gesundheitsschäden führt. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Der Artikel sei kein fehlerhaftes Produkt im Sinn der Richtlinie. Im Ausgangsfall hatte eine Leserin der österreichischen "Kronen-Zeitung" den Tipp eines "Kräuterpfarrers" befolgt und toxische Hautreaktionen erlitten.

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