Eine Kammer kann zwar auch unter Mitwirkung eines abgeordneten Richters vorschriftsmäßig besetzt sein. Das BAG verlangt jedoch einen zwingenden Grund für die Abordnung. Ist ein solcher nicht klar erkennbar, ist der abgeordnete Vorsitzende nicht gesetzlicher Richter im Sinne des Grundgesetzes.
Mehr lesenKommt der BFH einem Antrag auf Vorlage an den EuGH nicht nach, ist eine Nichtigkeitsklage unzulässig. Kläger, die sich in ihrem Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt sehen, können unmittelbar Verfassungsbeschwerde zum BVerfG erheben, entschied der BFH.
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