Freitag, 9.6.2023
Geschäftsprüfung als Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit?

Der objektive Eindruck entscheidet darüber, ob eine Geschäftsprüfung bei einer Kammer die richterliche Unabhängigkeit gefährdet. Laut Bundesgerichtshof wird die Grenze erst dann überschritten, wenn der Eindruck entsteht, dass auf zukünftige Entscheidungen des Gerichts Einfluss genommen werden soll. Dies gelte auch im Hinblick auf die Art und Weise der Leitung einer Kammer durch den Vorsitzenden.

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