Dienstag, 27.10.2020
Kein Rechtsmittel gegen abgelehnte Geheimhaltungsanregung

Gegen eine vom Gericht abgelehnte Geheimhaltungsanregung gibt es kein Rechtsmittel. Das gilt selbst dann, wenn das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat. Das hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 14.10.2020 entschieden. Die Rechtsbeschwerde eines Privatversicherers war vom Oberlandesgericht zugelassen worden, nachdem es die Anordnung des Landgerichts aufgehoben hatte.

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