Donnerstag, 17.4.2025
Strafverfahren: Geldauflage mindert Steuern nicht

Geldauflagen, gegen die Strafverfahren oft eingestellt werden, können laut BFH nicht als Werbungskosten beim Finanzamt geltend gemacht werden. Anderes gilt nur, wenn sie einer Wiedergutmachung dienen oder die Taterträge abgeschöpft werden sollen.

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