Mittwoch, 18.9.2024
Kein Geheimnisverrat durch Anwalt: Ungeschwärztes Gutachten an externen Sachverständigen

Ein Strafverteidiger darf externen Sachverstand in Anspruch nehmen, ohne sich des Geheimnisverrats schuldig zu machen. Die Versendung eines nicht anonymisierten Gutachtens aus der Ermittlungsakte an einen Experten mit der Bitte um Fehlersuche ist nach Ansicht des AG Hamburg legitim. 

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