Zivilgerichte dürfen ein sogenanntes Protokollurteil verkünden, wenn eindeutig kein Rechtsmittel zulässig ist. Aber dabei sind diverse Vorschriften zu beachten. Der BGH hat jetzt eine solche Entscheidung des LG Stuttgart zerpflückt. Die Liste der Beanstandungen aus Karlsruhe ist lang.
Mehr lesen