Montag, 3.5.2021
Gebühren für ZDF-Fernsehlotterie "Aktion Mensch" rechtmäßig

Die in dem bis Mitte 2021 geltenden Glücksspielstaatsvertrag vorgesehene Gebührenregelung für die Erteilung bundesweit geltender glücksspielrechtlicher Erlaubnisse ist verfassungskonform. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag klargestellt und damit die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt. Der Kläger, ein gemeinnütziger Verein, veranstaltet die ZDF-Fernsehlotterie "Aktion Mensch".

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