Donnerstag, 23.2.2023
Behindertengerechter Gartenumbau ist keine außergewöhnliche Belastung

Aufwendungen für einen behindertengerechten Umbau eines Gartens sind laut Bundesfinanzhof keine außergewöhnlichen Belastungen, da sie nicht zwangsläufig entstanden sind. Der Umbau sei zwar Folge der Verschlechterung des Gesundheitszustand. Die Aufwendungen seien aber nicht vornehmlich der Krankheit oder Behinderung geschuldet, sondern in erster Linie Folge eines frei gewählten Freizeitverhaltens.

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