Montag, 13.5.2024
Eher Grab- als Gedenkstein: Er darf trotzdem in den Ziergarten

Etwas nach Friedhof sah der aus einem Grabstein entstandene Gedenkstein wohl aus. Das LG Dresden hat dennoch entschieden, dass das Andenken an einen Miteigentümer und früheren OB im "Ziergarten" einer WEG-Anlage aufgestellt werden darf. Eine wesentliche "Umgestaltung" des Gartens liege nicht vor.

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