Das Landgericht Hamburg hat auf die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) einem Getränkehersteller untersagt, für ein Pulver zur Zubereitung von Energy-Drinks mit der Aussage zu werben, das Getränk verleihe Konzentrations- und Leistungsfähigkeit. Eine solche Bewerbung einer gesundheitsfördernden Wirkung verstoße gegen Unionsrecht, begründete das Gericht seine Entscheidung.
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