Mittwoch, 6.12.2023
Blick aufs Handy kann auch nach Feierabend Pflicht sein
Auch nach Feierabend ist ein Arbeitnehmer nicht davor gefeit, Änderungen seines Dienstplans per SMS oder E-Mail beachten zu müssen. Das hat das BAG im Fall eines Rettungssanitäters entschieden. Dessen Betriebsvereinbarung sah ein kompliziertes Schichtenmodell vor – mit der Pflicht, kurzfristige Änderungen zu befolgen. Mehr lesen